Fensterratgeber

Denkmalschutz: Was es bei Holzfenstern zu beachten gilt

Wann sollten historische Fenster saniert, wann durch moderne Nachbildungen ersetzt werden? Wie sehen Denkmalschutzrichtlinien bei Holzfenstern aus und wie lassen sie sich mit neuesten Baustandards in Einklang bringen? Wir klären auf!



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Historische Bauwerke soweit wie möglich in ihrer ursprünglichen Form zu erhalten, das ist die Aufgabe des Denkmalschutzes. Es gilt dabei die Maxime: Substanzsicherung vor Verschönerung. Der Erhalt historischer Bausubstanz steht also immer an erster Stelle. Für modernisierungswillige Eigentümer ist das oft gleichbedeutend mit langwierigen Abstimmungsprozessen und teuren Sonderlösungen. Doch Eigentümer historischer Fenster können aufatmen: Hier lassen sich Anforderungen von Denkmalschutz und Bewohnern oft gut in Einklang bringen.

“Die Kenntnis um den besonderen Wert historischer Fenster als Träger von Informationen, die Auskunft geben über die Art ihrer Herstellung, über Wohn- und Lebensstil sowie Raumfunktionen, geht zunehmend verloren.” Dr. Andrea Pufke, Leiterin des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland

Mit der richtigen Kombination aus historischer Optik, entsprechender Verarbeitung und zeitgemäßen Materialien kannst du bei der denkmalgerechten Sanierung historischer Holzfenster durchaus energetische Neubaustandards erreichen. Wie du deine Modernisierungspläne am besten angehst und worauf es im Gespräch mit Behörden und Handwerkern ankommt, liest du in diesem Beitrag.

Modernisierung von Holzfenstern: Rechtlicher Rahmen

"Fenster sind wesentliche Funktionselemente eines Gebäudes. Sie entfalten zugleich eine umfassende architektonische und gestalterische Wirkung für die Fassaden. (…) Historische Fenster dokumentieren die gestalterischen, technischen und handwerklichen Möglichkeiten ihrer jeweiligen Entstehungszeit" (Holzfenster im Baudenkmal, Arbeitshefte der VDL, Arbeitsgruppe Bautechnik, 2017). Vorrangiges Ziel denkmalpflegerischer Maßnahmen ist daher die Erhaltung der originalen Substanz als Träger der Denkmaleigenschaft (so genannter 'Erhaltungsgrundsatz'). Historische Fenster leisten oft einen wichtigen Beitrag zum Erscheinungsbild eines Gebäudes. Von außen geben sie mit ihren oft regionaltypischen Formen und Teilungen auch sonst schlichten Fassaden Struktur und von innen verleihen sie den Räumen durch Zierbeschläge und den einzigartigen Lichteinfall einen besonderen Charme. Immer wenn es sich beim betreffenden Gebäude um ein Baudenkmal handelt, muss die Denkmalschutzbehörde Veränderungen an den Fenstern zustimmen.

Denkmalschutz beim Baudenkmal

Die Behörde muss dein Vorhaben daher prüfen und genehmigen. Hier kommt es hin und wieder zu Konflikten, denn es ist oberstes Ziel des Denkmalschutzes, die bestehenden Fenster so weit wie möglich zu erhalten. Dies ist nicht in jedem Fall möglich. In der denkmalpflegerischen Praxis werden deshalb in Abwägung der unterschiedlichen Interessen von Bauherren, Architekten, Handwerkern und Denkmalpflege Kompromisse gesucht: So viel Denkmalpflege wie möglich, so viel Fortschritt wie nötig (vgl. "Fenster, Glas und Beschläge als historisches Baumaterial", Schrader 2001). Ein genaues Regelwerk, wie verfahren wird, gibt es nicht. Klar ist nur: Jedes Fenster, jedes Baudenkmal ist im Einzelfall zu bewerten.

Denkmalpflege hat die Aufgabe möglichst viele originäre Fenster zu erhalten, denn der historische Denkmalwert (Wert als Unikat) ist durch keinen Nachbau zu ersetzen.

Im Prinzip ergibt sich eine stufenweise Prüfung: Soll das Originalfenster durch Überarbeitung komplett erhalten werden und ist das auch wirtschaftlich vertretbar, wird die komplette Sicherung der Fenstersubstanz angestrebt. Ist ein weitgehender Erhalt möglich, indem Einzelteile ersetzt oder Zusatzkonstruktionen angebracht werden, sollte diese Lösung umgesetzt werden. Bei der Instandhaltung sind zwei Faktoren wesentlich: Inwieweit sind die Fenster aus technischer Sicht erhaltungsfähig und sind diese Maßnahmen wirtschaftlich zumutbar? Nur wenn beides nicht darstellbar ist, kommt ein vollständiger Ersatz der Fenster in Betracht. Für die denkmalfachliche Bewertung des Fensterbestands werden aktuell vier Fallgruppen unterschieden:

  • Fallgruppe A: Bauzeitliche Fenster oder Fenster, die prägenden Umgestaltungsphasen angehören und die die Denkmalaussage wesentlich mittragen.
  • Fallgruppe B: Fenster ohne eigenen Beitrag zum Denkmalwert, die jedoch zu keinen baulichen Schäden führen, noch das geschützte Denkmalbild schmälern. Diese Fenster können erhalten werden, müssen es aber nicht.
  • Fallgruppe C: Fenster, die als beeinträchtigend zu bewerten sind, also das Denkmal-Erscheinungsbild verunstalten. Hier ist auf den Austausch der Fenster hinzuwirken.
  • Fallgruppe D: Fenster, die aufgrund ihrer technischen Ausführung und/oder bauphysikalischen Leistungsfähigkeit substanzielle Schäden an angrenzenden Bauteilen hervorrufen. Hier ist eine Fenstererneuerung geboten.

Kunststofffenster können nach dem Grundsatz der Material- und Formgerechtigkeit kein Ersatz für den Erhalt denkmalwerter Holzfenster sein.

Materialgerechtigkeit: Holz als prägender Baustoff von historischen Fenstern

Die Charta von Venedig von 1964 gilt als zentrale und international anerkannte Richtlinie in der Denkmalpflege und als wichtigster denkmalpflegerischer Text des 20. Jahrhunderts. Sie legt zentrale Werte und Vorgehensweisen bei der Konservierung und Restaurierung von Denkmalen fest.

In der Charta von Venedig aus dem Jahr 1964 spielt die Forderung nach Material- und Formgerechtigkeit eine große denkmalfachliche Rolle. Dort heißt es zwar, dass auch moderne Konservierungstechniken angewendet werden dürfen, aber nur wenn sich traditionelle Techniken als unzureichend erweisen. Dies gilt analog  für die Materialwahl. Holz ist seit jeher das vorherrschende Material für den Fensterbau. Es hat daher mit seinen materialspezifischen Eigenschaften die Fensterkonstruktionen maßgeblich geprägt. Erst im 19. Jahrhundert wurden die Palette der Baumaterialien neben Kiefer, Fichte und Eiche zunehmend um Metall und viel später erst um Kunststoff erweitert. In aller Regel sind Holzfenster das Maß der Dinge, um den Anforderungen des Denkmalschutzes zu genügen; Kunststofffenster können nach dem Grundsatz der Material- und Formgerechtigkeit demnach kein Ersatz für den Erhalt denkmalwerter Holzfenster sein.

Effizienzstandards

Energetische Mindestanforderungen für Neubauten und Modernisierung sowie Um- und Ausbau bestehender Gebäude regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Entscheidend sind vor allem die Angaben zu maximal zulässigen Wärmeübergangskoeffizienten (auch U-Wert) für Fenster in Wohngebäuden. Es gilt: Je geringer der U-Wert, desto weniger Wärme leitet das Bauelement von der warmen Innen- zur kalten Außenseite und umgekehrt. Die U-Werte der Fenster oder Bauelemente kannst du beim Hersteller in Erfahrung bringen. Achte darauf, dass sie die in der Tabelle angegebenen Maximalwerte der seit 2014 gültigen EnEV unterschreiten. Die EnEV enthält jedoch zwei Ausnahmen, die sanierungswilligen Eigentümern von Baudenkmälern zugute kommen. Die Anforderungen der EnEV stehen zurück, wenn ihre Umsetzung die Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals beeinträchtigen. Gleiches gilt, wenn die Anforderungen zwar ohne die genannten Beeinträchtigungen, aber nur mit unverhältnismäßigem Aufwand umzusetzen sind.

Denkmalgerechte Sanierung von Holzfenstern

Bei der Fenstersanierung stoßen zahlreiche Interessen aufeinander. Wir empfehlen: Du solltest dich fachmännisch zu den Themen Architektur, Bauphysik und Energie beraten lassen. Eine gründliche Bestandsaufnahme des Gesamtzustands ist die optimale Grundlage für die Diskussion mit der Denkmalschutzbehörde. Tu das unbedingt, bevor du mit den Arbeiten beginnst.

Charakteristische Merkmale erhalten

Über die Jahrhunderte kamen in den verschiedenen Regionen Holzfenster mit einer Vielzahl an technischen Merkmalen zum Einsatz. Diese Eigenschaften gilt es u.a. zu bewahren, damit das Baudenkmal seinen Charakter behält:

  • Konstruktion (zum Beispiel Einfach-, Doppel- oder Kastenfenster)
  • Form von Fensterstöcken und –Rahmen (zum Beispiel Kasten- oder Kämpferfenster)
  • Öffnungsarten (Anzahl der Flügel und Oberlichter)
  • Oberflächenbehandlung des Rahmens
  • Glas (Befestigungstechnik und Art des Glases)
  • Beschläge

Sanierungsmaßnahmen

Beim Erhalt der historischen Fenster geht es darum, sowohl Funktion als auch Optik nach innen und außen wiederherzustellen und sogar zu verbessern. Ein kundiger Handwerker kann die Fenster so reparieren oder restaurieren, dass die noch vorhandene Substanz optimal weitergenutzt werden kann. Fachmännisch ausgeführte Arbeiten können daher sogar wirtschaftlicher sein als der Einbau neuer Fenster, ohne dass du Einbußen in Sachen Wohnkomfort hinnehmen musst. Dazu stehen dem Handwerker die folgenden Maßnahmen zur Verfügung.

  • Ersatz von Einzelteilen
  • Ergänzung mit einer Zusatzkonstruktion
  • Nachträgliches Anbringen einer Dichtung
  • Oberflächenbehandlung

Denkmalschutz: Neue Holzfenster in traditioneller Optik in einem Soester Fachwerkhaus.
Zu den Einzelteilen, die häufig ersetzt werden müssen, zählen die Wetterschenkel und Teile der Flügel oder des Fensterstocks. Hier achtet der Handwerker darauf, dass alte und neue Teile perfekt miteinander verbunden werden. Eine Zusatzkonstruktion dient der Verbesserung von Schall- und Wärmedämmungseigenschaften. Dies kann durch den Einbau eines neuen Vorfensters, durch Aufdoppelung oder durch den Austausch der Verglasung bewirkt werden. So kann das historische Fenster zu einem Verbund- oder Doppelfenster umgerüstet werden. Der Vorteil: Der Bestand von Rahmen und Glas kann bewahrt und die Fenster müssen oft nicht einmal ausgebaut werden. Auch nachträglich angebrachte Dichtungen unterstützen die Dämmwirkung. Die hierfür notwendige Nut fräst der Handwerker direkt in das alte Material. Beim Anstrich historischer Fenster ist darauf zu achten, dass er ganz besonders gut auf den vorhandenen Untergrund abgestimmt werden muss. Eine diffusionsoffene Oberflächenbeschichtung - zum Beispiel auf Leinöl-Basis -  ist meist die beste Wahl.

Denkmalgerechte Neuanfertigung von Holzfenstern

Die zuständige Denkmalschutzbehörde legt drei Kriterien an, anhand derer beurteilt wird, ob der geplante Ersatz dem Baudenkmal angemessen ist. Passende neue Fenster sollen in der Materialauswahl, der handwerklichen Verarbeitung und der Form zum Gebäude passen. Die Holzfenster müssen aber nicht immer bis ins letzte Detail den ursprünglichen Fenstern nachempfunden werden. Denn jeder noch so gute Nachbau, bleibt eben dies: ein Nachbau - und nicht das Original. Dennoch verlangt die Denkmalschutzbehörde die Einhaltung einer zum Vorbild passenden Konstruktion. Die für historische Fenster typischen Gestaltungsmerkmale wie schmale Flügel-Ansichtsbreiten, der Einsatz verschiedener Profilierungen und die Teilung sollten sich also auch in den neuen Fenstern wiederfinden lassen. Auch auf den Anstrich wird großen Wert gelegt, denn die historischen ölgebundenen Farben unterscheiden sich in der Oberfläche deutlich von zeitgemäßen Kunstharzlacken. Handwerker mit entsprechender Erfahrung sind gefragt, die dich im Dialog mit der Denkmalschutzbehörde unterstützen. Den aktuellen Planungsstand kannst du anhand von Detailzeichnungen mit allen Beteiligten besprechen. Manchmal hilft auch nur die Anfertigung eines Musterfensters dabei, die letzten Details eindeutig festzulegen.

Denkmalschutz bei Holzfenstern – vereinfachte Förderbedingungen

Du kannst eine Zuwendung für die Restaurierung und Instandsetzung historischer Fenster erhalten. Zusätzlich zu einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem Investitionszuschuss unterstützt dich die KfW mit einem finanziellen Zuschuss zur Baubegleitung. Einen Überblick über die Programme und die für Denkmäler vereinfachten Förderbedingungen erhältst du auf der Detailseite der KfW. Den Einbau neuer Fenster kannst du dagegen in Absprache mit der Denkmalschutzbehörde steuerlich geltend machen. Nicht selten verfolgen Eigentümer und Denkmalschutzbehörde ihre eigenen Ziele bei Umbaumaßnahmen an historischen Gebäuden. Diese Interessen zu vereinen muss aber nicht immer teuer sein. Denn oft ist es sogar die wirtschaftlichere Lösung, alte Fenster handwerklich aufarbeiten zu lassen. Die frühzeitige Kommunikation mit Handwerkern und mit der Denkmalschutzbehörde ist ein Erfolgsgarant für deine Modernisierungspläne.


Hubert ist das neue Online-Magazin für Holz-Kultur, das hochwertige und mitreißende Beiträge rund um den Baustoff Holz liefert. Hubert wird herausgegeben von Sorpetaler Fensterbau.

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